Jokey hat als ein führender Hersteller für Kunststoffverpackungen mit direktem Lebensmittelkontakt hohe Qualitätsansprüche an alle von ihm beauftragten Unternehmen, die – in welcher Form auch immer - Kontakt mit den Produkten – auch in verpackter Form - haben, um den Endverbraucher vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen. Zertifizierungen der Produktionsstätten nach dem HACCP Standard (Hazard Analyse of Critical Control Points) und den BRC Packging (British Retail Consortium/Institute of Packaging) bzw. FSSC Vorgaben unterstreichen dies. Um die hygienisch aufwendig hergestellten Produkte auch während des Transportes mit dem Fokus auf Lebensmittelsicherheit zu schützen, gelten folgende Regelungen:
Mit der Übernahme des Transportgutes verpflichtet sich der Dienstleister, die Produkte von Jokey bei Lagerung, Verladung und Transport, auf keinen Fall zusammen mit Stoffen oder deren Rückständen in Verbindung/Kontakt zu bringen, die gesundheitsschädlich oder hygienisch nicht einwandfrei sind. Dies umfasst z.B. geruchsintensive Stoffe, Ungeziefer, Lebensmittel, Chemikalien, Glas, Arzneimittel, Baustoffe oder ähnliche Produkte, welche aufgrund deren Eigenschaften den Ansprüchen der guten Hygienepraxis nicht entsprechen. Der Dienstleister sichert zu, eventuell eingesetzte Subunternehmer vertraglich ebenfalls zur Einhaltung dieser Bedingung zu verpflichten.
Eine Beschädigung oder eine sichtbare Manipulation der Umverpackung durch den Transport, Umladung, Fremdeingriff oder Havarie ist beim Empfänger und bei Jokey zu melden.
Beschädigte Produkte (umfasst auch Beschädigung der Umverpackung) dürfen nicht neu aufgebaut oder umgepackt werden, sondern müssen generell an Jokey unentgeltlich retourniert werden.
Die zur Verteilung, zum Umschlag und zum Transport der Sendungen erforderlichen Einrichtungen wie Fahrzeuge und Umschlaghallen sind von dem Dienstleister regelmäßig zu warten und zupflegen. Jeder LKW ist vor der Beladung auf Sauberkeit und Vorladungen zu begutachten. Eine Ablehnung von Fahrzeugen bei Nichteinhaltung behält sich Jokey vor.
Spezielle standortbezogene Verhaltensregeln von Jokey bzw. den Empfänger-Kunden von Jokey (z.B. Rauchbereiche, Zutritt zu den Gebäuden, Toilettenbereiche) sind vom Dienstleister unbedingt einzuhalten. Ein eigenmächtiges Betreten der Produktionsbereiche (inklusive Lager) ist nicht gestattet.
Die Ware muss während des Transportes und ggf auch während einer Zwischenlagerung durch den Dienstleister vor dem Zugriff von Unbefugten geschützt werden. Das bedeutet u.a. :
Unbefugte erhalten keinen Zugang zur Ladefläche oder zu den Lagerräumen
Informationen über das Transportgut werden vertraulich behandelt und keinesfalls Dritten mitgeteilt.
Bei den Pausen und auch bei kurzzeitigem Verlassen des Fahrzeuges, ist auf deine angemessene Sicherung zu achten, bei Rückkehr ist das Fahrzeug auf möglichen unbefugten Zugriff zu prüfen.
Ware die beim Transport in einen Unfall verwickelt wurde, darf nicht ausgeliefert werden, sondern ist an Jokey zu retournieren. Diese Ware ist gemäß den Bestimmungen der Lebensmittelsicherheit grundsätzlich als Totalschaden zu bewerten.
Der Fahrer bestätigt mit seiner Unterschrift auf der Empfangsbestätigung ergänzend die ordnungsgemäße Übergabe der Ware.
Der Dienstleister hat Maßnahmen zu ergreifen, um Ungezieferbefall zu verhindern. Sollte dieser entgegen den Maßnahmen auftreten, ist dieser unverzüglich zu bekämpfen und zu dokumentieren.
Jokey oder ein von Jokey beauftragter unabhängiger Dritter (in keinem direkten Wettbewerb zum Dienstleister stehend) ist berechtigt, die Betriebsstätte und Betriebsmittel des Dienstleisters, in denen das Transportgut transportiert, umgeschlagen, gelagert oder in anderer Weise behandelt wird, jederzeit nach angemessener Vorankündigung von mindestens vier Wochen, zu üblichen Arbeitszeiten und nur in Begleitung von Mitarbeitern des Dienstleisters im Rahmen eines Audits zu betreten und zu besichtigen