Qualtität und Hygiene
Höchste Standards für Ihren Erfolg.
Alle unsere Werke unterliegen einem strengen Qualitäts- und Hygienemanagement, das von unabhängigen Prüfungsgesellschaften regelmäßig überwacht und bewertet wird.
Ob Sie nun Lebensmittel oder Lacke herstellen – unsere Verpackungen erfüllen die für Sie gültigen gesetzlichen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften. Wir tun alles, damit unsere Gebinde frei von jeglichen Risikofaktoren sind. Um dies zu dokumentieren, sind alle unsere Werke gemäß den Normen DIN EN ISO 9001:2008, DIN EN ISO 22000:2005 sowie BRC/IOP Global Standard, ISO 14001:2004 und ISO 15593:2008 zertifiziert.
Ein hohes Hygienebewusstsein und die strikte Einhaltung von Hygienemaßnahmen sind für uns eine Selbstverständlichkeit. Wir orientieren uns an den Vorgaben der deutschen Lebensmittel-Hygieneverordnung (LMHV) für Betriebsstätten und Mitarbeiter. Desweiteren überprüft ein unabhängiges Labor in regelmäßigen Abständen unsere Produkte sowie die Produktionsstätten und -abläufe.
Unbedenklichkeitserklärung
Alle Verpackungen, die in unserem Haus produziert werden, sind für Lebensmittel geeignet. Sie entsprechen den BfR-Empfehlungen zu Materialien für den Lebensmittelkontakt. Dies betrifft alle Additive, Pigmentfarben und PP-Typen, die bei uns zum Einsatz kommen, mit Ausnahme der Packmittel, die aus Sekundär- und Altkunststoffen produziert werden. Wir garantieren ebenfalls dafür, dass unsere Produkte gemäß Verpackungsverordnung 94/62 § 13, Absatz 1, vom 21. August 1998 keine Schwermetalle enthalten und frei sind von Blei, Chrom und Cadmium. Alle unsere Artikel sind recyclingfähig.
Das Institut Nehring, von dem wir unsere Materialien und Zusätze regelmäßig überprüfen lassen, bestätigt, dass die von uns eingesetzten Materialien den Anforderungen der Bedarfsgegenständeverordnung BedGgstV entsprechen.
Ferner bestätigen wir, dass die von uns eingesetzten Materialien dem deutschen Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFBG), aktueller Stand, und den anzuwendenden EG-Verordnungen und Richtlinien für den Kontakt mit Lebensmitteln, einschließlich der Rahmen-Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 und unter Einhaltung der gesetzlichen Übergangsfristen der Verordnung (EG) Nr. 10/2011 Plastics Implementation Measure (PIM) in ihren neuesten Fassungen, jedoch nur für unsere Produktionsstufe, entsprechen.
Sollten von Ihrer Seite Fragen offen bleiben, so stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zu weiteren Informationen zur Verfügung.
Jokey-Plastik Wipperfürth GmbH
Ulrich Billstein
Qualitätsleiter

